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Wehrrecht



Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte, die Rechte und Pflichten der Soldaten, das Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarrecht, das Wehrstrafrecht, das Recht der Soldatenbeteiligung sowie über den Status und die Versorgung der Soldaten.



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