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Wahlgeheimnis



Das Wahlgeheimnis sichert dem Wähler bei einer geheimen Wahl, dass seine Wahlentscheidung nicht beobachtet und auch nicht nachträglich rekonstruiert werden kann. Das Wahlgeheimnis wird durch die Wahlkabine, in der der Wahlvorgang stattfinden muss und die verschlossene Wahlurne, in die der Stimmzettel geworfen wird, gesichert.



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