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Widerspruchsregelung
Die Widerspruchsregelung bezeichnet eine Regelung, welche die Organspende rechtlich regelt: jeder kann Organspender werden, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Sinnvollerweise sollte dieser Widerspruch in schriftlicher Form bei sich getragen werden, oder in einem zentralen Widerspruchsregister vermerkt sein.
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