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Wertpapierpensionsgeschäft



Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Besitzer von Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert.



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