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Weltrechtsprinzip



Nach dem Weltrechtsprinzip ("Universalprinzip") oder Weltrechtsgrundsatz ist das nationale Strafrecht auch auf Sachverhalte anwendbar, die keinen spezifischen Bezug zum Inland haben, bei denen also weder der Tatort im Inland liegt, noch der Täter oder das Opfer die Staatsangehörigkeit des betroffenen Staates besitzen. Erforderlich ist hierfür aber, dass sich die Straftat gegen international geschützte Rechtsgüter richtet.



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