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Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages



Das Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wurde 1956 gemäß Artikel 45b Grundgesetz als Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der Bundeswehr geschaffen. Die näheren Bestimmungen regelt das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.



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