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Wiedereinstellungsanspruch



Als Wiedereinstellungsanspruch bezeichnet man den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu den Bedingungen des zuvor wirksam gekündigten Arbeitsvertrages. Ein Wiedereinstellungsanspruch kann nur dann in Betracht kommen, wenn sich nach wirksamer Kündigung die für die Kündigung maßgeblichen Umstände so ändern, dass der Kündigungsgrund praktisch „entfällt“.



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