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Wergeld



Wergeld, (auch Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld, Friedegeld, Compositio, Weregildus) vom althochdeutschen wer = Mann) war im germanischen Recht das Sühnegeld, eine Entschädigung, die den nächsten Angehörigen eines Erschlagenen vom Totschläger bezahlt werden musste.



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