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Wechselwirkungslehre
Die Wechselwirkungslehre besagt, dass Gesetze, die Grundrechte beschränken, ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechtes gesehen und interpretiert werden müssen. Es handelt sich also um eine verfassungskonforme restriktive Auslegung des beschränkenden Gesetzes im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot).
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