Enzyklopädie > W > Wegerecht (Sachenrecht)
Wegerecht (Sachenrecht)
Im Sachenrecht bezeichnet das Wegerecht das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchganges / der Durchfahrt zu nutzen. Das Recht kann auf unterschiedliche Weise begründet werden:
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)