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Wahlbeamter
Ein Wahlbeamter (weiliche Form -beamtin) ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird. Zu den kommunalen Wahlbeamten zählen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Beigeordnete.
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