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Waffenschein
Einen Waffenschein benötigt man, um in Deutschland eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, sie außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist). Die Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt.
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