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Zollkommissariat
Die Zollkommissariate der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundeszollverwaltung nachgeordnet und mit ihren Grenzaufsichtsstellen und Zollschiffstationen für die polizeiliche und zollrechtliche Überwachung der Grenzen des Bundesgebietes zuständig, soweit es sich dabei um EU-Außengrenzen handelt. Die Grenzüberwachung erstreckt sich auf die Landgrenzen, die Küste, die Grenzgewässer und auf Nord- und Ostsee.
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