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Zentgericht
Das Zentgericht (auch Centgericht) war der Spruchkörper der unteren Gerichtsbarkeit in den Grafschaften. Nachdem zunächst die Rechtsprechung allein durch die Grafen (Zentgrafen) erfolgte, wurde sie schließlich unter dessen Vorsitz zusammen mit zwei oder mehr Beisitzern (Schöffen) ausgeübt.
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