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Zugewinn



Der Zugewinn ist ein Begriff aus dem Familienrecht des BGB. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen eines Ehegatten oder Lebenspartners am Tag der Eheschließung oder Schließung der Lebenspartnerschaft und dem Endvermögen an dem Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet (der Tag der Zustellung des Scheidungs- (bzw.



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