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Zufallsfund



Als Zufallsfund bezeichnet man im Strafverfahrensrecht ein Beweismittel oder einen Hinweis auf eine Straftat, der im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll) gefunden wird.



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