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Zählkind
Als Zählkind wird bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil liegt darin, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird und in diesem Fall ein höheres Kindergeld ausbezahlt wird.
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