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Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen



Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (im allgemeinen Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen oder im Behördenverkehr auch nur Zentrale Stelle genannt) wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren der Länder vom 6. November 1958 gegründet.



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