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Zivilprozess
Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse. Der Zivilprozeß im römischen Recht diente demgegenüber nicht der Durchsetzung materieller Rechte, sondern schuf sie erst (siehe Formelles Recht).
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