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Zerlegungsgesetz
Das Zerlegungsgesetz regelt, welchem Land] der [[Bundesrepublik Deutschland der Anspruch auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zusteht. Das Zerlegungsgesetz ist selbst aber kein Steuergesetz, da es nur die Aufteilung der Steuern zwischen den Gebietskörperschaften betrifft, nicht aber den Steueranspruch des Staates gegenüber dem Bürger.
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