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Zwing und Bann



Zwing (oder Twing) und Bann ist eine umschreibende Formel für die Macht einer Obrigkeit, dem Zwing- oder Twingherr, rechtsverbindliche Vorschriften und Anordnungen im Bereich der Niederen Gerichtsbarkeit (Niedergericht) erlassen zu können. Das Twingrecht wurde bis ins Spätmittelalter mündlich tradiert.



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