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Zuständigkeit (Recht)



Die Zuständigkeit von Behörden und Gerichten koordiniert das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Stellen innerhalb des Staates. Sie ist beispielsweise bedeutsam für die formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln oder Zulässigkeitsvoraussetzung bei Gerichtsverfahren.



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