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Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit



Ein gewährter Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zählt in der deutschen Einkommensteuer zu den begünstigten Einnahmen. In den Genuss dieser Zuschläge können etwa Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Schichtarbeiter oder Krankenhausbedienstete kommen.



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