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Ziel- und Leistungsvereinbarung



Ziel- und Leistungsvereinbarungen bezeichnen vertragliche Übereinkünfte zwischen Hochschulen und den jeweils zuständigen Ländern, welche auf der einen Seite den Hochschulen bestimmte Autonomien gewähren und auf der anderen Seite den Landesregierungen ermöglichen, sich aus der Detailsteuerung des Hochschulwesens zurückzuziehen. Die Vereinbarungen werden in der Regel für einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen, unterliegen allerdings einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung.



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