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Zinsanpassungsgesetz



Das sogenannte Zinsanpassungsgesetz, genau „Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer (KredAAG)“ welches am 1. Juli 1991 in Kraft trat, war dazu bestimmt, ehemalige Kreditverträge der DDR die bis zum 30.



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