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Zivilehe
Zivilehe bezeichnet die Ehe als Rechtsinstitut des bürgerlichen und damit zugleich des staatlichen (weltlichen) Rechts. "Zivil" ist in diesem Zusammenhang kein Gegenbegriff zu "militärisch", sondern bezeichnet die Abgrenzung von der christlich-kirchlichen Ehe, die im römisch-katholischen Verständnis ein Sakrament ist, aber nicht allen Konstellationen offensteht, die eine staatliche Ehe eingehen können, wie z.
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