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Zusammenschlusskontrolle
Zusammenschlüsse von Unternehmen unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle (oft auch "Fusionskontrolle" genannt), sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Diese Mindestbedeutung wird in den gesetzlichen Bestimmungen über die Zusammenschlusskontrolle in der Regel durch Mindestanforderungen in Bezug auf Umsatz oder Marktanteil der beteiligten Unternehmen definiert.
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