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Zentrale Dienstvorschrift



Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne Dienstvorschrift der Bundeswehr, die für alle Teilstreitkräfte Gültigkeit hat. Ein Teil dieser Vorschriften ist als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft und als Verschlusssache nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.



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