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Zwischenprüfung (Berufsausbildung)
In Deutschland ist während der Ausbildung in einigen anerkannten Ausbildungsberuf zur Ermittlung des Ausbildungsstands mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen (§ 43 (1), Nr. 2 Berufsbildungsgesetz).
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